Der Wahlausschuss der Stadt Moers entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen sowie für die Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025. Die Einreichungsfrist für diese Vorschläge endete am 7. Juli 2025. Laut Sitzungsvorlage 17/1982 sind die Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl, die Wahl in den Wahlbezirken sowie für die Reservelisten fristgerecht eingegangen. Später eingehende Vorschläge werden als Tischvorlagen zur Sitzung hinzugefügt.
Die Entscheidung des Ausschusses basiert auf den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Der Wahlausschuss kann Wahlvorschläge zurückweisen, wenn diese verspätet eingereicht wurden, die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder rechtlich unzulässig sind. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufstellung, die Vorlage von Zustimmungserklärungen sowie die Einhaltung spezifischer Quoren an Unterstützungsunterschriften für Parteien und Wählergruppen. Für die Wahl des Integrationsrates sind bis zum Ende der Einreichungsfrist keine Wahlvorschläge eingegangen. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.