Mit der Sitzungsvorlage 18/536 liegt ein Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen vor, die die Verwaltung beauftragen sollen, die Position der Stadt Moers zur Novelle des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen gegenüber der Landesregierung und dem Landtag darzulegen. Ziel des Antrags ist die Einbringung kommunaler Perspektiven in das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Ordnungsbehörden, die Schaffung praxistauglicher Befugnisse sowie die rechtssichere Nutzung technischer Instrumente zur Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass die entsprechenden Anliegen bereits im parlamentarischen Anhörungsverfahren vorgetragen wurden. Die Neufassung des Gesetzes, die am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, enthält bereits wesentliche Teile der geforderten Regelungen, wie etwa die eigenständige Regelung ordnungsbehördlicher Befugnisse, die zuvor über das Polizeigesetz vermittelt wurden.
Da der Gesetzgebungsverfahrens bereits abgeschlossen ist, bewertet die Verwaltung eine nachträgliche Stellungnahme gegenüber der Landesregierung zum aktuellen Zeitpunkt als nicht mehr zielführend. Die Verwaltung schlägt vor, die praktische Anwendung des neuen Gesetzes zu beobachten und etwaige Regelungslücken oder Probleme bei der Umsetzung zu identifizieren, um diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise über den Städte- und Gemeindebund, einzubringen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit sowie der Rat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.