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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1635 - Astrid-Lindgren-GGS in Scherpenberg mit Außenanlage

17/553 25.01.2022 Fachbereich 9

🟢 Beschlossen 25.01.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1635 zur Astrid-Lindgren-Grundschule in Scherpenberg und deren Außenanlagen liegen die Ergebnisse der von der Verwaltung durchgeführten Prüfungen vor. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Beratung abschließen.

Die verkehrstechnische Untersuchung der Dietrichstraße ergab durch erneute Messungen im November 2021, dass die Verkehrsbelastung an Wochentagen im Vergleich zu Messungen aus dem Jahr 2020 leicht gesunken ist, während die Menge am Wochenende stabil blieb. Die Verkehrsbelastung während der Bring- und Abholzeiten der Schule ist unverändert. Die Situation wird als unauffällig eingestuft, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Hinsichtlich der Geräuschentwicklung stellte die Ordnungsbehörde fest, dass Geräusche durch Kindertageseinrichtungen oder Spielplätze im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen. Die Fachabteilung für Schule und Sport bestätigte, dass die Geräuschentwicklung der Schule der Größe der Einrichtung entspricht.

Bezüglich der Problematik von Vandalismus berichtete das Zentrale Gebäudemanagement, dass bisherige Maßnahmen wie Beleuchtung und Kameras ohne den gewünschten Erfolg blieben. Eine Erhöhung der Zäune sowie die Verschließung der Schulhöfe werden als zielführend erachtet. Zudem wird ein mobiles Kamerakonzept zur direkten Aufschaltung auf einen Wachdienst erarbeitet. Die Nutzung der Schulhöfe als Spielfläche ist gemäß der örtlichen Ordnungsvorschriften an Schultagen bis 20 Uhr sowie an schulfreien Tagen von 7 bis 20 Uhr zulässig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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