Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/583 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung informiert den Kulturausschuss über Ausnahmeregelungen bei der Festsetzung von Entgelten. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004, der es den zuständigen Beigeordneten ermöglicht, in Einzelfällen Entgelte für Sonderveranstaltungen und -aktionen per Verfügung festzusetzen.
Im Bereich der Musikschule werden ab dem Schuljahr 2022/2023 die Entgelte für das Programm „JeKits“ angepasst, da dieses wieder auf eine vierjährige Dauer umgestellt wird. Für den Bereich Instrumente werden für das zweite Schuljahr 26 Euro und für das dritte sowie vierte Schuljahr 35 Euro festgesetzt. Die Gebühren für das Modul Singen variieren zwischen 6,50 Euro und 13,50 Euro, je nach gewählter Modulform in der Grundschule.
Für das Grafschafter Museum wurden Entgelte für Fotoshootings festgelegt. Diese belaufen sich auf 30 Euro für eine Dauer von 30 Minuten, wobei jede weitere angefangene Viertelstunde 15 Euro kostet. Diese Regelung soll künftig auch für die Räumlichkeiten im Alten Landratsamt gelten.
Zudem wird eine Leihgebühr für die Hybridtechnik der Volkshochschule (vhs) eingeführt, da seit der Erstellung der Gebührenordnung für die Raumvermietung ein Bedarf an dieser Technik entstanden ist. Der Verleih der Technik erfolgt unter personeller Betreuung durch Mitarbeitende der Einrichtung. Die Gebühr für den Verleih beträgt 100 Euro, während der Auf- und Abbau sowie jede weitere Betreuungsstunde mit 40 Euro berechnet werden. Eine entsprechende Aktualisierung der Gebührenordnung ist für den nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2022Zur Kenntnis genommen