Anfrage des Vorstandes des Integrationsrates zu den Ermittlungsdaten der SchülerInnen mit Migrationshintergrund in Moerser Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/619 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Anfrage des Vorstandes des Integrationsrates zur Ermittlung der Daten von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Moerser Grundschulen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines beratenden Mitglieds aus einer Sitzung des Integrationsrates im Februar 2022, in der nach dem Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund gefragt wurde. Der Vorstand des Integrationsrates bat daraufhin um eine Erläuterung der statistischen Erhebungsmethodik.
Nach Angaben des Fachdienstes 9.1 Schule basieren diese Daten auf den amtlichen Schuldaten des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen. Jede Schule meldet jährlich über ein entsprechendes Portal Daten zu verschiedenen Themen an das Ministerium. Die Erfassung der sogenannten Zuwanderungsgeschichte erfolgt dabei durch die jeweilige Schulleitung in eigener Verantwortung. Ein Kind wird der Kategorie Zuwanderungsgeschichte zugeordnet, wenn es selbst im Ausland geboren wurde und nach Deutschland zugewandert ist, wenn mindestens ein Elternteil diese Kriterien erfüllt oder wenn die Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist. Eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit ist dabei lediglich ein Indiz, aber keine Voraussetzung für die Einstufung.
Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Moers wertet Teile dieser gemeldeten Daten aus. Die zusammengefassten Statistiken für das gesamte Bundesland werden durch das Schulministerium veröffentlicht. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Integrationsrat den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2022Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen