Beteiligung der von den Schulen benannten Vertreter/innen für schulsportliche Belange an den Sitzungen des Sportausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/626 des Fachbereichs 9 sieht vor, dass der Sportausschuss die von den Schulen der Stadt Moers benannten Vertreter für schulsportliche Belange regelmäßig zu seinen Sitzungen einlädt. Die Schulleiter-Dienstkonferenz hat hierfür eine Vertretung für die Grundschulen sowie eine Vertretung für die weiterführenden Schulen bestimmt. Die vorgeschlagenen Personen sind als Sportlehrer mit sportrelevanten Themen vertraut.
Die Grundlage für diese Einladung bildet § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, der es Ausschüssen ermöglicht, Sachverständige und Vertreter von Bevölkerungsgruppen, die von Entscheidungen vorwiegend betroffen sind, hinzuzuziehen. Die Teilnahme der Vertreter erfolgt ausschließlich in beratender Funktion und ohne Anspruch auf Sitzungsgeld. Eine entsprechende Regelung zur Einladung dieser Vertreter wurde in vergangenen Wahlperioden bereits praktiziert. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Fortführung dieser Praxis für die aktuelle Periode beantragt. Durch die Einladung der Sachverständigen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen