Moers Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Anfrage des Vorstandes des Integrationsrates zu bürokratischen Hürden bei den Integrationsratswahlen

17/643 10.05.2022 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 10.05.2022 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Vorstand des Integrationsrates hat eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet, um zu klären, ob die bürokratischen Hürden bei den Integrationsratswahlen verringert werden können. Konkret wurde angefragt, ob eingebürgerte Personen automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalten können.

Die Stellungnahme des Fachdienstes Bürgerservice und Wahlen erläutert, dass die Wahlberechtigung auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der lokalen Wahlordnung basiert. Wahlberechtigt sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erworben haben, sofern sie bestimmte Alters- und Aufenthaltskriterien erfüllen.

Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde auf Basis des Melderegisters erstellt. Eine automatisierte Erfassung aller Wahlberechtigten aus dem gesamten Einwohnerbestand ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich. Insbesondere bei eingebürgerten Personen ohne weitere Staatsangehörigkeiten lässt sich die Wahlberechtigung im Melderegister nicht immer eindeutig ermitteln. Daher ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis in der Zeit zwischen dem 42. und dem 12. Tag vor der Wahl nur auf Antrag möglich.

Die Verwaltung führt vor der Wahl Prüfungen der möglichen Wahlberechtigungen durch. Um die Hürden für die Antragstellung gering zu halten, wurde bereits bei der vorangegangenen Wahl die Einreichung von Anträgen per E-Mail unter Beifügung der erforderlichen Nachweise akzeptiert. Diese Vorgehensweise entspricht der gängigen Praxis in anderen Kommunen. Der Integrationsrat wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge