Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2021 in den Wirtschaftsplan 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/648 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2021 in das Wirtschaftsjahr 2022. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss als Betriebsausschuss die Übertragung investiver Ermächtigungen in Höhe von 167.742 Euro zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die Eigenbetriebsverordnung NRW, die Übertragungen ermöglicht, wenn veranschlagte Ansätze am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wurden. Dies dient dazu, die Durchführung von Vorhaben, die sich über das Wirtschaftsjahr hinaus erstrecken, nicht zu gefährden. Im vorliegenden Fall resultieren die Übertragungen insbesondere aus geplanten Investitionen für die Einrichtung der Bibliothekszweigstelle in Repelen, die erst im Jahr 2022 zahlungswirksam werden. Zudem führten die Auswirkungen der Coronapandemie und damit verbundene Lieferschwierigkeiten dazu, dass nicht alle geplanten Beschaffungen im Jahr 2021 realisiert werden konnten.
Die Übertragung der Mittel führt dazu, dass die entsprechenden Positionen im Erfolgsplan und in der Finanzrechnung des Folgejahres angepasst werden müssen, was eine wirtschaftliche Veränderung des Wirtschaftsjahres 2022 bedeutet. Die sachliche Bindung an den ursprünglich veranschlagten Betrag und den Zweck bleibt dabei grundsätzlich bestehen. Sollten sich im Rahmen des noch ausstehenden Jahresabschlusses 2021 Änderungen ergeben, wird der Übertragungsbetrag entsprechend angepasst.
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Beratungsfolge
- 27.04.2022Zur Kenntnis genommen