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Sitzungsvorlage

Berücksichtigung des Kriteriums „interkulturelle Kompetenz“ bei der Auswahl von geeigneten Bewerbenden bei der Besetzung städtischer Stellen hier: Beschluss des Integrationsrates vom 10.05.2022, TOP 9

17/784 20.09.2022 Fachbereich 3

🟢 Beschlossen 20.09.2022 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/784 des Fachbereichs 3 befasst sich mit der Umsetzung eines Beschlusses des Integrationsrates vom 10. Mai 2022. Ziel ist es, interkulturelle Kompetenz als Kriterium bei der Auswahl von Bewerbenden für städtische Stellen in Moers zu berücksichtigen. Die Verwaltung legt hierzu dar, dass interkulturelle Kompetenz die Fähigkeit umfasst, in beruflichen Situationen mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgreich zu agieren sowie Auswirkungen von Maßnahmen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen beurteilen zu können.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Personalauswahl. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Besetzung von Stellen das Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 II Grundgesetz sowie die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW einzuhalten sind. Das Anforderungsprofil, welches die Grundlage für die Auswahl bildet, kann das Kriterium der interkulturellen Kompetenz im Bereich der persönlichen Merkmale aufnehmen.

Der Fachdienst Personalwirtschaft wird die zuständigen Organisationseinheiten über die Relevanz dieses Kriteriums informieren. Bei Stellen mit besonderer Relevanz soll zudem der Interviewleitfaden durch entsprechende Fragen oder Aufgaben ergänzt werden. Die interkulturelle Kompetenz kann dabei, analog zu anderen persönlichen Merkmalen wie Teamfähigkeit, in die Gesamtbewertung der Bewerbenden einfließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.

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