Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes des Integrationsrates der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/811 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung regelt die Neubesetzung eines Vorstandsmandats im Integrationsrat der Stadt Moers. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der bisherigen zweiten Stellvertretung des Vorsitzenden aus persönlichen Gründen, was durch ein Schreiben vom 21. September 2022 dokumentiert wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium dazu verpflichtet, einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Die Vorlage sieht daher den Beschluss vor, eine neue zweite Stellvertretung für den Vorsitzenden zu wählen.
Das vorgesehene Wahlverfahren orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Wahl soll durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln erfolgen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, ist eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen durchzuführen. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Mit der Neubesetzung der Position sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die Neubesetzung ist für die Sitzung des Integrationsrates am 7. Februar 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen