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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1710 - Assistenzhunde-freundliche Stadt

17/844 24.01.2023 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 24.01.2023 · Ausschuss für Bürgeranträge (7. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/844 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nr. 1710, der eine assistenz- und blindenhundefreundliche Stadt Moers fordert. Der Antragsteller beantragt, dass der Zutritt von Assistenz- und Blindenhunden in städtischen Gebäuden gestattet wird. Zudem soll eine Initiative ins Leben gerufen werden, um eine Zugangserlaubnis für Geschäfte und Arztpraxen als Standard zu etablieren.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf die geltenden gesetzlichen Regelungen. Seit dem 1. Juli 2021 regelt der § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), dass Betreiber von Einrichtungen, die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, Menschen mit Behinderung den Zutritt aufgrund eines Assistenzhundes nicht verweigern dürfen. Dies umfasst unter anderem öffentliche Stellen wie Rathäuser.

Der Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes erstreckt sich zudem auf den privaten Bereich, wie etwa Arztpraxen, Einzelhandel und Gastronomie. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen besteht ein Anspruch auf barrierefreie Teilhabe, was die Nutzung persönlicher Hilfsmittel wie Assistenzhunde einschließt. Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund dieser bestehenden Rechtslage kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Zudem liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung im privaten Sektor nicht bei der Stadt Moers. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im Ausschuss abzuschließen. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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