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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1708 - Anspruch auf Schadenersatz

17/915 24.01.2023 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 24.01.2023 · Ausschuss für Bürgeranträge (7. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird der Bürgerantrag Nummer 1708 zum Thema Anspruch auf Schadenersatz behandelt. Der Antrag bezieht sich auf Rissbildungen an einem Wohngebäude in der Adlerstraße, die nach Ansicht der Antragsteller auf eine durchgeführte Kanalbaumaßnahme zurückzuführen sind.

Die Verwaltung hat den Vorgang zur Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die dortige Stellungnahme führt aus, dass im Auftrag der ENNI ein Gutachter mit der Prüfung des Sachverhalts betraut wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung ergab keine schuldhafte Pflichtverletzung seitens des Unternehmens. Aufgrund der fachlichen und rechtlichen Beurteilung durch die Haftpflichtversicherung und den unabhängigen Gutachter wurde die Forderung auf Schadenersatz abgelehnt.

Den Antragstellern wurde jedoch ein Angebot zur Übernahme der Kosten für die Sanierung der Risse unterbrechend gemacht. Diese Kostenübernahme erfolgt auf Basis der Schätzung des Gutachters und wird ausdrücklich als Kulanzleistung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden für die Stadt nicht angegeben.

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