Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1043 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Anerkennung der „Tuwas Genossenschaft e.G.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Jugendhilfeausschuss hat der Genossenschaft bereits in seiner Sitzung am 7. März 2019 eine befristete Anerkennung für die Dauer von drei Jahren erteilt. Voraussetzung für eine anschließende Entscheidung über eine unbefristete Anerkennung war die Vorlage eines Tätigkeitsberichts.
Die Genossenschaft ist seit dem Jahr 2015 mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe tätig. Als Grundlage für die Entscheidung liegen eine Dokumentation der Aktivitäten der vergangenen Jahre sowie ergänzende Materialien vor. Auf Basis dieser Unterlagen empfiehlt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss, die endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist vermerkt, dass die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe veranschlagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die formale Anerkennung der Genossenschaft vor.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen