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Sitzungsvorlage

Neuwahl der Jugendschöffen/Jugendschöffinnen für die Wahlperiode 2024 - 2028

17/1062 11.05.2023 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 11.05.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) · AbstimmungsergebnisEinstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll dem Amtsgericht Moers eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 unterbreiten. Die Grundlage für dieses Verfahren bilden das Jugendgerichtsgesetz sowie einschlägige Verordnungen und Erlasse des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration.

Im Rahmen des Auswahlprozesses hat die Verwaltung die örtlichen Jugendhilfeträger sowie die Fraktionen im Rat der Stadt Moers um die Benennung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten gebeten. Zudem wurden die bisherigen Amtsinhaber zur erneuten Bewerbung aufgefordert und Eigennennungen ermöglicht. Bis zum Erstellungsstand der Vorlage sind insgesamt 66 Bewerbungen eingegangen, die sich aus 39 Frauen und 27 Männern zusammensetzen. Damit wird die vom Landgericht Kleve für die Vorschlagsliste angestrebte Mindestanzahl von insgesamt 106 Personen nicht erreicht.

Alle eingegangenen Vorschläge erfüllen nach Prüfung durch die benennenden Organisationen und die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit. Für die Aufnahme der Liste in den Vorschlag ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die endgültige Bestimmung der Jugendschöffen erfolgt durch den Wahlausschuss des Amtsgerichts. Die beschlossene Liste wird im Amtsblatt der Stadt Moers veröffentlicht und ist bis zum 15. August 2023 beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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