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Sitzungsvorlage

Nutzung der Sportstätten in den Ferien für die Durchführung von Jugendcamps

17/1258 17.11.2023 Fachbereich 9

🟢 Beschlossen 17.11.2023 · Sportausschuss (11. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1258 des Fachbereichs 9 befasst sich mit der Nutzung städtischer Sport- und Turnhallen in den Schulferien für die Durchführung von Jugendcamps. Grundsätzlich stehen diese Hallen Moerser Vereinen während der Ferienzeiten nicht zur Verfügung, wobei Ausnahmen für das Training leistungsorientierter Wettkampfgruppen, den OGATA-Betrieb sowie Tummelferien bestehen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sportstätten zu den im Sachverhalt genannten Bedingungen auch während der gesetzlichen Ferien für Jugendcamps bereitzustellen. Dies gilt sowohl für kommerzielle Angebote als auch für vereinsinterne Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche. Der Fachbereich 9 befürwortet die Durchführung dieser temporären Camps, sofern die Absprache mit dem Zentrum für Gesundheit und Sport (ZGM) hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen und Grundreinigungen erfolgt.

Aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten schlägt die Sportverwaltung eine Kostenbeteiligung der Vereine vor. Für kommerzielle Feriencamps soll ein Entgelt analog der Fremdnutzer gemäß der geltenden Entgeltordnung erhoben werden, was 40 Euro pro Stunde für eine Sporthalle und 15 Euro pro Stunde für eine Turnhalle bedeutet. Bei der Durchführung vereinsinterner Camps ist eine Beteiligung in Höhe von 50 Prozent der vorgenannten Kosten vorgesehen.

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