Zuschussantrag gemäß Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien -Antrag des TV Schwafheim 19.00 e.V. vom 15.08.2023 -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Turnverein Schwafheim 1900 e.V. hat im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen eine Bezuschussung für die Sanierung einer Tartananlage beantragt. Während das Land die Maßnahme mit einer Summe von 24.732,00 Euro fördert, ergaben sich bei der Umsetzung Kostensteigerungen. Aufgrund chemischer Analysen mussten die ursprünglichen Planungen überarbeitet und Materialien angepasst werden, wodurch sich das Angebot von netto 30.475,00 Euro auf netto 45.000,00 Euro erhöhte.
Der Verein kann die entstandenen Mehraufwendungen trotz Landesförderung, Eigenkapital und Sponsoring nicht vollständig decken, wodurch ein Betrag von 7.500,00 Euro offensteht. Der Antrag des Vereins bezieht sich auf die Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien für Sonderfälle.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein gemäß der Richtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.250,00 Euro zu gewähren. Dieser Betrag entspricht 30 Prozent der ungedeckten Mittel. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt auf dem Konto für Sportförderung veranschlagt. Eine Stellungnahme des Stadtsportverbandes Moers zu dem Antrag wird für die Sitzung des Sportausschusses erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag des Vereins zur Kenntnis zu nehmen und die einmalige Bezuschussung der Sanierungsarbeiten zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen