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Sitzungsvorlage

Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten

17/1379 28.02.2024 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung

🟢 Beschlossen 28.02.2024 · Kulturausschuss (16. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1379 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung informiert den Kulturausschuss über Ausnahmeregelungen bei der Festsetzung von Entgelten. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004, der es den zuständigen Beigeordneten ermöglicht, in Einzelfällen Entgelte für Sonderveranstaltungen per Verfügung festzusetzen.

Im Rahmen des „Tages der Druckkunst“ am 15. März 2024 beteiligen sich das Hanns-Dieter-Hüsch Bildungszentrum und das Grafschafter Museum im Moerser Schloss mit Ausstellungen und Workshops. Da die Veranstaltungen im Bildungszentrum kostenfrei stattfinden, wird im Grafschafter Museum auf Eintrittspreise verzichtet, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.

Des Weiteren wird über die Kostenbeteiligung der Concert Band Ruhr berichtet. Nach einer Kooperation im August 2024, bei der das Museum 10 Prozent der Ticket-Einnahmen erhielt und kein Honorar gezahlt wurde, soll eine Wiederholung der Veranstaltung im August 2024 unter gleichen Bedingungen erfolgen.

Zuletzt wird die Honorarregelung für externe Leistungen der Fachstelle für Demokratie dargelegt. Um Anfragen zu Beratung, Workshops und Fortbildungen zu bearbeiten und die entstehenden Kosten zu decken, soll für einen ausgewählten Kreis von Adressaten ein Entgelt erhoben werden. Während Leistungen für Kitas, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers und dem Kreis Wesel unentgeltlich bleiben, werden für andere Akteure Tagessätze von 500 Euro bzw. Stundensätze von 62,50 Euro festgesetzt. Gemeinnützige Organisationen der Region können eine Befreiung von diesem Entgelt beantragen.

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