Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1568 des Fachbereichs 6 befasst sich mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I auf der Halde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl. Die Genehmigung für das Vorhaben der DAH1 GmbH wurde nach einer öffentlichen Auslegung im August 2024 erteilt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erhebt. Hintergrund ist die Entscheidung des Ausschusses aus dem Jahr 2einander020, rechtliche Schritte zu nutzen, um das bergerechtliche Abschlussverfahren der Halde Lohmannsheide ohne weitere Deponierung zu beenden. Zudem wurde ein Antrag einer Fraktion zur Vorbereitung einer Klage geprüft.
Die Verwaltung führt aus, dass der Planfeststellungsbeschluss die von der Stadt Moers vorgebrachten Bedenken zwar berücksichtigt, diese jedoch in der Abwägung überwindet. Zu den beanstandeten Punkten gehören die Inanspruchnahme städtischer Grundstücke, die Qualität des Verkehrsgutachtens sowie die Unzulänglichkeit der Standortalternativenprüfung, die sich laut Beschluss auf bestehende Berichte stützt. Zudem werden die Einwände bezüglich einer möglichen Gefährdung von Trink- und Grundwasser durch Setzungen nicht vertieft behandelt.
Für ein etwaiges Klageverfahren werden die Kosten bei einem Unterliegen auf circa 30.000 bis 36.000 Euro zuzüglich Nebenkosten geschätzt. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen