Bürgerantrag Nr. 1752 - Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1752 wird eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Moerser Stadtgebiet, insbesondere für die Homberger Straße im Bereich der Hausnummern 91 bis 154, gefordert.
Die Verwaltung erläutert hierzu, dass Geschwindigkeitsregelungen auf Hauptverkehrsstraßen bundesweit einheitlich durch die Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt sind. Ein Testversuch aus den Jahren 2015 bis 2017 zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus wurde zwar als erfolgreich bewertet, die Beschilderung wurde jedoch nach Abschluss der Testphase wieder entfernt. Aktuell können Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen nur bei Vorliegen spezifischer Voraussetzungen angeordnet werden, etwa bei besonderen Gefahrenstellen, dem Schutz besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern sowie zum Lärmschutz auf Basis des Lärmaktionsplans. In Moers wurden bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt, sofern die rechtlichen Grundlagen vorliegen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden dabei verschiedene Belange wie Gesundheitsschutz und Verkehrsfluss gegeneinander abgewogen.
Zudem wird auf aktuelle gesetzliche Anpassungen im Straßenverkehrsgesetz verwiesen, die neue Möglichkeiten zur Verbesserung des Umweltschutzes oder der Gesundheit eröffnen, jedoch weiterhin Einzelfallprüfungen erfordern. Die Fachverwaltung wird die künftigen Verwaltungsvorschriften prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt vorstellen. Für den angefragten Abschnitt der Homberger Straße wird die Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen abgelehnt. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll den Erläuterungen der Verwaltung zustimmen und die Beratung abschließen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.