Wahlleiter Fleischhauer verweist auf die Vorlage mit den entsprechenden Anlagen die den Beisitzer/innen zugegangen ist. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Fragen gibt es seitens der Beisitzer/innen nicht.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1689 des Fachbereichs 4 legt einen Vorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2025 in 27 Wahlbezirke vor. Ziel der Vorlage ist es, die gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes einzuhalten, wonach die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahlbezirk nicht mehr als 15 % von der durchschnittlichen Anzahl abweichen darf. Als Basis dient der Stand der Wahlberechtigten zum Stichtag 30. April 2024, der in Moers 81.184 Personen umfasst.
Um die gesetzlichen Toleranzgrenzen zu wahren, sind Anpassungen in drei Bereichen vorgesehen. Im Wahlbezirk 119 (Mattheck) sollen Straßenzüge aus dem angrenzenden Stimmbezirk 120.2 integriert werden, um die Unterschreitung der Untergrenze zu beheben. Im Wahlbezirk 123 (Scherpenberg/Asberg-Süd) ist eine Teilverschiebung von Straßenzügen aus dem Stimmbezirk 123.3 in den Stimmbezirk 124.2 geplant, um die Überschreitung der Obergrenze zu korrigieren. Diese Änderung erfolgt in Abstimmung mit dem Kreis Wesel.
Zudem ist eine Vergrößerung des Kreiswahlbezirkes 10 vorgesehen. Hierbei werden Straßenzüge aus den Stimmbezirken 301.2 und 301.3 in den Stimmbezirk 303.1 verschoben, wobei gleichzeitig eine Teilverschiebung innerhalb des Stimmbezirks 303.1 erfolgt, um eine Übergröße zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen sollen alle 27 Wahlbezirke innerhalb der gesetzlichen Normen liegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Wahlberechtigten durch die Neuzuteilung teilweise andere Wahllokale nutzen werden. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Maßnahme nicht.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen