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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1757 - Fraktionsgrößen im Moerser Stadtrat

17/1763 21.01.2025 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 21.01.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (14. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 17/1763 wird über den Bürgerantrag Nummer 1757 zur Regelung der Fraktionsgrößen im Moerser Stadtrat beraten. Der Antrag zielt auf eine Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen ab, mit dem Ziel, die Mindestgröße für die Gründung einer Fraktion von zwei auf drei Ratsmitglieder zu erhöhen.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage gemäß § 56 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist in kreisangehörigen Kommunen wie Moers bereits ein Zusammenschluss von zwei Ratsmitgliedern notwendig, um eine Fraktion zu bilden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Anpassung der Mindestgröße von Fraktionen zwar wiederholt Thema in politischen Diskussionen, etwa im Rahmen des Städte- und Gemeindebundes NRW, ist, jedoch bislang keine abschließende Beratung oder eine absehbare Änderung der Gemeindeordnung erfolgt ist. Bis zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung bleibt die Grenze für die Bildung von Fraktionen bei zwei Ratsmitgliedern bestehen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zum Thema abschließt. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Dokumente

Beratungsfolge