Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anerkennung des Vereins „Kulturprojekte Niederrhein e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der entsprechende Antrag wurde im Dezember 2024 eingereicht. Der Verein ist seit 2017 tätig und bietet durch die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen kulturelle Angebote sowie außerschulische Lernorte für Kinder und Jugendliche an, um den Zugang zu Musik und kultureller Bildung zu ermöglichen.
Die zuständige Fachabteilung hat die vorliegenden Unterlagen geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung vollumfänglich erfüllt sind. Dies umfasst die Gemeinnützigkeit sowie die fachliche und personelle Eignung zur Erbringung von Leistungen im Bereich der Jugendhilfe unter Wahrung der Grundsätze des Grundgesetzes. Die Verwaltung befürwortet die Anerkennung des Vereins für eine erste Dauer von drei Jahren. Ein Widerruf der Anerkennung ist möglich, falls die erforderlichen Voraussetzungen künftig nicht mehr vorliegen. Mit dieser Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen