Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über den Antrag der FachWerkBildung gGmbH auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Anerkennung für die Dauer von zunächst drei Jahren vor, wobei ein Widerruf möglich bleibt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Die FachWerkBildung gGmbH ist als regionaler Bildungsträger tätig, dessen Ziel die Beratung, Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration in der Grafschaft Moers sowie am linken Niederrhein ist. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Förderung von Bildung und Berufsorientierung.
Die Verwaltung hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt sind. Obwohl die Gesellschaft erst im Jahr 2024 gegründet wurde, übernahm sie als Rechtsnachfolgerin den Geschäftsbetrieb der insolventen FachWerk.KreisWesel gGmbH im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Da sowohl die Projekte als auch der Personalstamm unverändert blieben und die Vorgängergesellschaft bereits als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe geführt wurde, befürwortet die zuständige Fachabteilung die Anerkennung für den Zeitraum von drei Jahren.
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Beratungsfolge
- 06.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen