Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2024 in den Wirtschaftsplan 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss setzt sich mit der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2024 in das Wirtschaftsjahr 2025 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung auseinander. Auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW wird vorgeschlagen, investive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 49.286 Euro zur Kenntnis zu nehmen.
Die Übertragung dient dazu, Mittel, die im Jahr 2024 nicht vollständig in Anspruch genommen wurden, für das Folgejahr verfügbar zu halten und die Durchführung längerfristiger Vorhaben sicherzustellen. Zu den Gründen für die Nichtinanspruchnahme gehören unter anderem die zeitliche Verzögerung bei der Neueinrichtung von Arbeitsplatzrechnern in der Bibliothek sowie ausstehende Investitionen im Grafschafter Museum, die aufgrund von Stellenvakanzen nicht realisiert werden konnten.
Durch die Übertragung verändern sich die Positionen im Wirtschaftsplan 2025 hinsichtlich des Erfolgsplans und der Finanzrechnung, da die entsprechenden Auszahlungen und Aufwendungen im Folgejahr anfallen. Die sachliche Bindung an den ursprünglich vorgesehenen Zweck der Mittel bleibt dabei gewahrt. Eine abschließende Festlegung der Beträge erfolgt nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2024, sofern sich durch noch offene Buchungen Änderungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025Abstimmungsergebnis: