Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Entgelten
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 17/1906 wird der Kulturausschuss über Ausnahmeregelungen bei der Festsetzung von Entgelten informiert. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004, der es den zuständigen Beigeordneten ermöglicht, in Einzelfällen Entgelte für Sonderveranstaltungen und -aktionen per Verfügung festzusetzen, sofern der Fachausschuss zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt wird.
Ein Teil des Berichts befasst sich mit einem Angebot im Grafschafter Musenhof. Das Grafschafter Museum hat für eine angefragte Teambuilding-Maßnahme einer Tanzschule, die einen Zeitraum von zweieinhalb Stunden umfasst, ein Pauschalangebot in Höhe von 300 Euro festgelegt.
Zudem wird der Verkauf eines Postkartensets zum Jubiläumsjahr HÜSCH100 thematisiert. Das Kulturbüro hat aus Wettbewerbsbeiträgen des Projekts „Mein Hüschbild“ eine Auflage von 250 Postkartenboxen produzieren lassen. Diese werden zu einem Preis von 5 Euro pro Stück angeboten. Die Produktions- und Herstellungskosten sind laut der Vorlage ab einem Verkauf von 193 Einheiten gedeckt.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025Zur Kenntnis genommen