Festlegung der Zahl und Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 5. November 2025 wird über die Anzahl und die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin entschieden. Die entsprechende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der Rat zunächst die Gesamtzahl der Stellvertretungen festlegt. In der vergangenen Wahlperiode war diese Zahl auf zwei Personen angesetzt.
Die anschließende Wahl erfolgt in einem geheimen Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Als Grundlage dienen Listen mit Wahlvorschlägen, die von den Fraktionen und Gruppen des Rates eingereicht werden. Die Verteilung der verfügbaren Stellvertretungen auf diese Vorschläge wird nach dem d'Hondt’schen Höchstzahlenverfahren vorgenommen, wobei die Anzahl der gültigen Stimmen für den jeweiligen Vorschlag maßgeblich ist.
Sollte es bei der Ermittlung der Höchstzahlen zu Gleichständen kommen, findet eine Stichwahl oder ein Losverfahren statt. Der Wahlakt gilt als abgeschlossen, sobald die gewählten Ratsmitglieder ihre Wahl offiziell annehmen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025Abstimmungsergebnis:Zu 1.Mehrheitlich beschlossen – ohne die Bürgermeisterin, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes van MeegerenZu 2. 46 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen