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Sitzungsvorlage

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen - Rechtliche Anpassungen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen - Bürgerantrag Nr. 1830, Tempo 30 Länglingsweg (Vorl.-Nr. 17/2011) - Bürgerantrag Nr. 1776, Tempo 30 Westerbruchstraße (Vorl.-Nr. 17/1874)

18/27 27.11.2025 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 27.11.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (1. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Umsetzung neuer Regelungen für Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen vorgelegt. Aufgrund von Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie der Straßenverkehrs-Ordnung und deren Verwaltungsvorschriften wurden die Handlungsmöglichkeiten für das Stadtgebiet erweitert. Zu den Neuerungen gehören längere Lückenschlüsse zwischen bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von bis zu 500 Metern sowie ein erweiterter Katalog an besonders schützenswerten Einrichtungen, der nun auch Spielplätze, Tagespflegeeinrichtungen und Fußgängerüberwege umfasst.

Nach einer Prüfung der Straßenabschnitte wurden verschiedene Bereiche für eine Anordnung von Tempo 30 identifiziert. Dies betrifft unter anderem die Asberger Straße, die Römerstraße Asberg und die Wilhelm-Schroeder-Straße aufgrund von Lückenschlüssen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Teile der Stormstraße und der Uerdinger Straße.

Im Rahmen der Prüfung wurden auch verschiedene Bürgeranträge und Anfragen aus dem Rat bearbeitet. Für den Länglingsweg kann aufgrund eines nachweisbaren Schulwegs zwischen der Düsseldorfer Straße und der Dürerstraße Tempo 30 angeordnet werden, eine weitere Erweiterung ist jedoch rechtlich nicht möglich. Für die Westerbruchstraße bestehen derzeit keine rechtlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsreduzierung. Bezüglich der Homberger Straße wurde festgestellt, dass eine Schutzmaßnahme an einer spezifischen Querungsstelle bereits erfolgt ist, eine allgemeine Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Straße jedoch aufgrund der Straßenführung nicht erforderlich erscheint. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch den Haushalt gesichert.

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