Wahl des Vorstandes des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 9. Dezember 2025 steht die Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Basierend auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Moers soll aus dem Kreis der Mitglieder eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt werden.
Zudem ist die Wahl von drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vorgesehen. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Wahlen erfolgen nach Möglichkeit durch offene Abstimmung, sofern kein Widerspruch besteht. Eine gewählte Person muss mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Falls im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht wird, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen ist das Los für die Entscheidung maßgeblich.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 132 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.12.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen