Bürgerantrag Nr. 1864 – Kunstblumenverbot auf Friedhöfen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nummer 1864 beraten, welcher ein Verbot von Kunstblumen auf Friedhöfen zum Gegenstand hat. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis nimmt und die Beratung im zuständigen Ausschuss mit diesem Schritt abschließt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Bürgerantrag zwecks einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme der genannten Institution ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Für das Vorhaben oder die damit verbundenen Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage dient der Information und Kenntnisnahme in der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge, die für den 3. März 2026 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 03.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.