Bürgeranträge Nrn. 1913 und 1868 -invasive Arten-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wurde über zwei Bürgeranträge zur Kontrolle invasiver Arten beraten. Die Anträge forderten, dass die örtliche Jägerschaft Maßnahmen zur Regulierung von Arten wie Kanadagänsen, Nilgänsen, Nutrias und Bisamratten durchführt.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Thema bereits Gegenstand regelmäßiger Versammlungen der Jagdgenossenschaften ist. Zur Abstimmung der Vorgehensweise hat die zuständige Fachabteilung Kontakt zum Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e. V. sowie zum Bereich Natur-, Artenschutz, Jagd und Fischerei des Kreises Wesel aufgenommen.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen erläuterte die Verwaltung, dass Nil- und Kanadagänse dem Landesjagdgesetz NRW unterliegen, wobei die Jagdbarkeit zwischen dem 16. Juli und dem 31. Januar geregelt ist und eventuelle Schonzeiten zu beachten sind. Nutrias unterliegen zwar nicht dem Jagdrecht, können jedoch von Personen mit Jagdschein durch Abschuss oder Fallenfang entnommen werden, sofern dies aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sinnvoll erscheint. Die Verwaltung stellte fest, dass die Bejagung der genannten Arten im Rahmen der bestehenden Regelungen erfolgt. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und schloss damit die Behandlung der Anträge ab.
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Beratungsfolge
- 03.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.