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Sitzungsvorlage

Speicherung des Wählerverzeichnisses vom 14. September 2025 für die Wahl 2030

18/491 30.06.2026 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung

🟢 Beschlossen 30.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 18/491 sieht vor, die im Wählerverzeichnis vom 14. September 2025 erfassten Daten für die nächste Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu halten. Ziel der Maßnahme ist es, die Daten der Wahlberechtigten – darunter auch Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt haben – über den üblichen Löschungszeitraum von zwei Jahren hinaus für die kommende Wahl im Jahr 2030 zu speichern.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die lückenlose Aufnahme der Wahlberechtigten in die Verzeichnisse eine Herausforderung darstellt, da Daten in Nordrhein-Westfalen nach zwei Jahren regulär gelöscht werden. Durch die Speicherung soll die politische Teilhabe aller wahlberechtigten Personen sichergestellt und die Durchführung künftiger Wahlen durch die zuständige Stelle erleichtert werden. Die Beibehaltung der Daten erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für die Umsetzung des Beschlussvorschlags sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

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