Betreuung Kinder U1 in Moerser Kindertageseinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/516 des Fachbereichs 10 sieht eine Änderung der Aufnahmebedingungen für Kinder in Moerser Kindertageseinrichtungen vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Aufnahme ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 zu flexibilisieren. Demnach sollen auch Kinder aufgenommen werden können, die das erste Lebensjahr erst bis zum 31. Oktober des jeweiligen Kindergartenjahres vollenden.
Bisher galt die Regelung, dass sich die Betreuungsangebote an Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Beginn der Schulpflicht richten, weshalb seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 keine Kinder unter einem Jahr aufgenommen wurden. Die Verwaltung führt aus, dass die strikte Anwendung dieser Altersgrenze dazu führt, dass Kinder, die beispielsweise erst im Oktober Geburtstag haben, für das gesamte Kindergartenjahr keinen Platz erhalten können. Grund hierfür ist, dass das Freihalten von Plätzen aus wirtschaftlichen Gründen für die Träger nicht möglich ist, da Kindpauschalen für Zeiträume der Nichtnutzung zurückgezahlt werden müssen.
Aufgrund des Platzausbaus und eines Rückgangs der Geburtenzahlen seit 2022 wird eine Anpassung an die gesetzlichen Regelungen des KiBiz angestrebt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge sowie die Richtlinien für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen entsprechend anzupassen. Eine entsprechende Empfehlung liegt bereits als einstimmiger Beschluss der Arbeitsgruppe 78 Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege vor. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden nicht ausgewiesen.
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