Beirat für Menschen mit Behinderung (4. Sitzung)
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Verpflichtung von Beiratsmitgliedern
- 2.5Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 09.11.2021
- 4.Rechte von Beiratsmitgliedern in AusschüssenZur Vorlage · 17/424 · SitzungsvorlageErgebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 5.Sensibilisierung der zukünftigen Pflegefachkräfte des Ktankenhauses Bethanien im Umgang mit Menschen mit Behinderung Gast: Frau Birsel Kasilmis, Leiterin der Pflegefachschule Akademie Bethanien
- 6.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 6.1Anbringung von Notfallschildern und Rettungspunkten im Stadtgebiet Anfrage Herr Slavernik in der Sitzung vom 31.08.2021, TOP 10 Antwort Fachbereich 5 vom 21.01.2022, s. Anlage
- 6.2Behindertenparkplätze vor der evangelischen Stadtkirche Anfrage Frau Schoisingei in der Sitzung vom 09.11.2021, TOP 10 Antwort Fachbereich 8 vom 09.12.2021, s. Anlage
- 6.3Nicht barrierefreier Eingang zum Café Perfetto Anfrage Frau Schoisingei in der Sitzung vom 09.11.2021, TOP 10 Antwort Fachbereich 6 vom 22.11.2021, s. Anlage
- 6.4Barrierefreie E-Ladesäulen
- 6.5Barrierefreie Toiletten
- 7.Berichte aus den Ausschüssen
- 8.Bericht aus der AG Behindertenplan vom 17.01.2022 mündlicher Bericht Frau Wortmann
- 9.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- 10.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 10.1Stiftung Leben pur – Online Tagung vom 24.03-31.03.2022 „Pflege und Palliative Care interdisziplinär bei Menschen mit komplexer Behinderung“, s. Anlage
- 10.2Inklusionsscheck NRW Auch in diesem Jahr stellt das Land NRW im Rahmen des Inklusionsschecks Fördermittel in Höhe von max. 2.000 Euro pro Projekt zur Verfügung. Vereine und Institutionen können bis zum 30.09.2022 einen Antrag zur Förderung inklusiver Maßnahmen stellen. Förderfähig sind z. B. Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit - darunter fallen etwa die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit oder auch Veranstaltungen, Ausstellungen und Fortbildung (derzeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie). Weitere Informationen unter https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
- 11.Verschiedenes