Rechte von Beiratsmitgliedern in Ausschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/424 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der rechtlichen Stellung der Vertreter des Beirats für Menschen mit Behinderung sowie des Beirats für ältere Menschen in den Ausschüssen des Rates der Stadt Moers. Hintergrund der Vorlage ist eine im Ältestenrat im Juni 2021 aufgeworfene Frage zu den Rechten dieser entsandten Mitglieder.
Nach aktuellem Stand sind die Vertreter der Beiräte in den Ausschüssen als beratende Mitglieder vertreten. Dies bedeutet, dass sie derzeit kein eigenes Rede- oder Antragsrecht besitzen, sondern lediglich auf Aufforderung der Ausschussvorsitzenden oder auf Anfrage der Ausschussmitglieder Stellung nehmen können.
Um den Wunsch nach einem dauerhaften Rederecht zu erfüllen, sieht die Vorlage vor, die von den Beiräten in die Ausschüsse entsandten Mitglieder gemäß § 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als sachkundige Einwohner zu bestellen. Eine Erweiterung auf ein Antragsrecht ist nicht vorgesehen, da eine Bestellung als sachkundige Bürger die gesetzlich vorgeschriebene Spiegelbildlichkeit des Rates gefährden könnte. Die Rechte der Beiräte als Gremien bleiben durch ihr bestehendes Antragsrecht gewahrt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vertreter beider Beiräte für die aktuelle Wahlperiode als sachkundige Einwohner in die Ausschüsse bestellt. Der Beirat für Menschen mit Behinderung sowie der Beirat für ältere Menschen haben dies bereits empfohlen, und auch der Sozialausschuss unterstützt diesen Vorschlag. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.03.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 10.03.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 08.03.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen