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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 14.09.2023
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadtbau Moers GmbH und der Stadt Moers für die Räume Eichenstraße 224 in 47443 Moers (SRT OST)Zur Vorlage · 17/1232 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers beabsichtigt, den Mietvertrag mit der Stadtbau Moers GmbH für die Räumlichkeiten in der Eichenstraße 224, in denen das Sozialraumteam Ost untergebracht ist, vorzeitig zu verlängern. Der Entwurf sieht eine Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2033 vor.
Hintergrund der Verlängerung sind notwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie ein gestiegener Bedarf an Büroarbeitsplätzen. Durch die Verlagerung der Offenen Kinderarbeit in das Pumpenhaus sollen Räumlichkeiten im Souterrain des Gebäudes durch Umbauarbeiten als Büro- und Besprechungsräume nutzbar gemacht werden. Die geplanten Arbeiten umfassen unter anderem die Erneuerung von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Elektro- und Schreinerarbeiten sowie die Anbindung der neuen Räume an das Netzwerk.
Zur Deckung der anfallenden Kosten ist eine zeitlich befristete Mieterhöhung für die Dauer von zehn Jahren vorgesehen. Die monatliche Kaltmiete soll sich dabei um 686,58 Euro von derzeit 6.469,76 Euro auf 7.156,34 Euro erhöhen. Nach Ablauf des zehnjährigen Zeitraums reduziert sich der Mietzins wieder um den entsprechenden Betrag. Die Gesamtkosten für die Stadt belaufen sich über die gesamte Vertragslaufzeit auf 82.389,60 Euro. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt über das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Moers. Der Jugendhilfeausschuss soll die Verlängerung zur Kenntnis nehmen, während der Hauptausschuss über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 6.Spielflächenbedarfsplan Stadt MoersZur Vorlage · 17/1266 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/1266 befasst sich mit dem Spielflächenbedarfsplan 2022 der Stadt Moers. Im Rahmen einer im März 2023 durchgeführten Besichtigung von 16 zuvor ausgewählten Flächen wurde die Frage erörtert, inwieweit Flächen, die von der Verwaltung zur Aufgabe vorgeschlagen wurden, als Spielflächen aufgegeben werden können. An der Rundfahrt nahmen Vertreter der Fraktionen sowie der Verwaltung teil.
Es besteht grundsätzliche Einigkeit darüber, dass alle besichtigten Flächen als Spielflächen aufgegeben werden können. Hinsichtlich der Nachfolgenutzung gibt es jedoch unterschiedliche Positionen. Während bei elf der besichtigten Flächen den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt werden kann, wurden für fünf weitere Flächen Änderungen durch die Fraktionen gewünscht. So sollen die Flächen Am Moersbach, Schlehenstraße, Bruckschenweg und Hermelinweg als Grünflächen statt als Baugrundstücke genutzt werden. Für die Fläche An der Sandkull wird eine Übertragung an die Grundschule Lindenstraße sowie eine Entwicklung als Grünfläche angestrebt, wobei eine interne Planung für den Bau einer Turnhalle vorliegt.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, den Spielflächenbedarfsplan zu beschließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über die konkrete Nachfolgenutzung einzelner Flächen zu einem späteren Zeitpunkt in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen kann. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie dem Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften zur Kenntnis vor.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Rat (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 29.11.2023 · Hauptausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 27.11.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (18. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 7.Einrichtung einer Steuerungsgruppe Jugendhilfe - SchuleZur Vorlage · 17/1245 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/1245 des Fachbereichs 10 sieht die Umwandlung der bestehenden Steuerungsgruppe OGS in eine neue Steuerungsgruppe „Jugendhilfe-Schule“ vor. Der Schulausschuss empfiehlt diesen Schritt dem Jugendhilfeausschuss. Ziel der Neugestaltung ist es, die thematische Ausrichtung über die rein OGS-bezogenen Inhalte hinaus auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule zu erweitern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Trägerkonferenz der OGS-Träger aus dem Jahr 2021, der einen beratenden Sitz in den Fachausschüssen forderte. Da ein entsprechender Antrag im Jugendhilfeausschuss abgelehnt wurde, wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII als Alternative geprüft. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine solche Arbeitsgruppe durch den gesetzlichen Rahmen auf Träger der Jugendhilfe begrenzt wäre und Schulleitungen oder die Schulaufsicht nicht einbeziehen könnte.
Die vorgeschlagene Steuerungsgruppe soll die verschiedenen Perspektiven beider Systeme repräsentieren und einen Empfehlungscharakter für den Schul- und Sportausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss besitzen. Der geplante Teilnehmerkreis umfasst unter anderem Schulleitungen von Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs, Vertreter der Schulaufsicht, Träger der freien Jugendhilfe sowie Lehrkräfte. Die Leitung der Gruppe soll durch den Fachdienst Förderung/Prävention erfolgen, während die Geschäftsführung durch die Verwaltung wahrgenommen wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 20.11.2023 · Schulausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 8.Erhöhung der Kindpauschale in der Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 17/1292 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1292 befasst sich mit der Erhöhung der Kindpauschale für die Offene Ganztagsschule in Moers für das Schuljahr 2023/2024. Die Trägerkonferenz der Offenen Ganztagsschule hat beantragt, die Pauschale von derzeit 2.028 Euro auf 2.350 Euro anzuheben. Als Gründe für diesen Antrag wurden unter anderem Tarifsteigerungen, die Erhöhung des Mindestlohns, allgemeine Preissteigerungen sowie die Notwendigkeit angeführt, die bestehenden Qualitätsstandards zu sichern. Zudem wurde eine Erhöhung der nachweisfreien Overheadkosten von 10 % auf 15 % gefordert.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und bestätigt einen nachvollziehbaren Mehrbedarf. Während die Verwaltung die Erhöhung der Overheadkosten auf 15 % nicht als zwingend notwendig erachtet, schlägt sie eine Anpassung der Kindpauschale auf 2.250 Euro vor. Dieser Vorschlag beinhaltet eine 10-prozentige Anerkennung der Overheadkosten. Die Erhöhung der Pauschale gegenüber dem Vorjahr entspräche einer Steigerung von 13,2 %. Die Trägerkonferenz hat signalisiert, diesem Vorschlag folgen zu können.
Der daraus resultierende Gesamtzusatzbedarf für das Schuljahr 2023/2024 beläuft sich bei 2.079 Kindern auf insgesamt 461.538 Euro. Der im Jahr 2023 anfallende Teil kann durch Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen gedeckt werden; für das Jahr 2024 wurden Haushaltsmittel nachgemeldet. Der Schulausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss sollen dem Rat der Stadt die Erhöhung auf 2.250 Euro empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Rat (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 29.11.2023 · Hauptausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der AfD-Fraktion
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 20.11.2023 · Schulausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Stellenplan 2024 für den Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 17/1136 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat Änderungen am Stellenplan 2024 für den Bereich der Jugendhilfe zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage umfasst Anpassungen sowohl im Bereich der Beamten als auch bei den tariflich Beschäftigten.
Im Bereich der Beamten ist die Neuschaffung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 vorgesehen, um den gestiegenen Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu begegnen. Zudem sind Umwandlungen von Stellen aus den Besoldungsgruppen A 12 und A 8 in den Bereich der tariflichen Beschäftigten vorgesehen.
Bei den tariflich Beschäftigten werden mehrere Neuschaffungen beantragt. Dazu gehören eine Stelle für die Fachberatung zum Kinderschutz (S 15 TVöD), eine halbe Stelle für den Bereich Vormundschaften (10 TVöD) sowie eine halbe Stelle für die Offene Einrichtung für Kinder „Reki“ in Repelen (S 11b TVöD). Eine weitere Stelle (S 14 TVöD) wird zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge benötigt, wobei die Kosten hierfür zu 100 Prozent durch Landesmittel refinanziert werden.
Gleichzeitig sind Einsparungen vorgesehen. Da eine Interimslösung in der ehemaligen Achterrathsfeldschule nicht mehr benötigt wird, entfallen Stellen für Erzieher und Kinderpfleger. Zudem wird eine unbesetzte Stelle in der Kita Lockertstraße aufgrund aktueller Berechnungen gestrichen. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zu Anhebungen und Umwandlungen von Stellen. Der Stellenplan 2024 weist für den Produktbereich 06 insgesamt 371,88 Stellen aus.
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- 06.12.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 10.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1248 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/1248 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand verschiedener Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften vor.
Die vorliegende Dokumentation umfasst detaillierte Berichte zu vier spezifischen Projekten. Im Bereich der Neubauvorhaben sind die Kindertageseinrichtung in der Holderberger Straße 79 sowie die Einrichtung am Achterrathsfeld aufgeführt. Darüber hinaus umfasst der Bericht Sanierungsarbeiten an der Fassade und dem Treppenhaus der Kindertageseinrichtung in der Konrad-Adenauer-Straße 69 sowie eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19.
Die finanziellen Auswirkungen der genannten Maßnahmen werden im Rahmen der zugehörigen Sachstandsberichte dargestellt. Die Vorlage wurde im November 2023 durch die Betriebsleitung des Zentralen Gebäudemanagements erstellt, um die Fortschritte der baulichen Maßnahmen in den entsprechenden Ausschüssen zu präsentieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 11.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1254 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage des Zentralen Gebäudemanagements dient der Berichterstattung über laufende Baumaßnahmen der Stadt Moers, die unter Einsatz von Fördermitteln durchgeführt werden. Der Bericht umfasst verschiedene Programme und soll den aktuellen Sachstand sowie die Rahmenbedingungen der Mittelverwendung darlegen.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt für Baumaßnahmen insgesamt 9.374.914 Euro zur Verfügung. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen. Für das Kontingent aus dem Jahr 2020 ist ein Verwendungsnachweis bis zum 5. November 2024 erforderlich.
Des Weiteren werden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) aufgeführt. Für Kapitel 1 stehen Fördersummen in Höhe von etwa 7,08 Millionen Euro zur Verfügung, wobei für die ordnungsgemäße Umsetzung die Abnahme von Bauabschnitten bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen muss. Kapitel 2 umfasst Fördermittel in Höhe von rund 6,69 Millionen Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur, wobei hier die Frist für die Abnahme der Abschnitte bis zum 31. Dezember 2025 reicht.
Im Bereich der erneuerbaren Energien werden Mittel aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden genannt. Hier stehen jeweils 136.000,85 Euro für die Planung und den Bau von Anlagen zur Verfügung.
Zudem wird über den Belastungsausgleich G9 berichtet, der Investitionen an Gymnasien unterstützt. Die Stadt Moers erhält hierfür Zahlungen im Zeitraum von 2022 bis 2026, wobei die Mittel für den Anbau am Gymnasium Adolfinum vorgesehen sind. Die Einzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 sind bereits erfolgt.
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- 27.11.2023 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 20.11.2023 · Schulausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 12.Berichterstattung für den Rat
- 13.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 14.Anträge und Anfragen von Mitgliedern