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Sitzungsvorlage

Berufung von Ausschussmitgliedern in den Schulausschuss nach sondergesetzlichen Vorschriften

17/549 16.02.2022 Fachbereich 9

🟢 Beschlossen 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne den Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/549 des Fachbereichs 9 befasst sich mit der Berufung von Ausschussmitgliedern in den Schulausschuss auf Grundlage der sondergesetzlichen Vorschriften des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW können Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche sowie Vertreter der Gesamtschulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Schulausschuss dem Rat empfiehlt, die bereits benannten persönlichen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sowie die neu zu berufenden persönlichen Vertreter der Gesamtschulen in das Gremium zu berufen. Die Vorlage bezieht sich auf den Beschluss des Rates vom 10. November 2020, der die Bildung des Schulausschusses festlegte.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Berufung wird auf die anfallenden Sitzungsgelder verwiesen. Die Vorlage war für die Vorberatung im Schulausschuss am 31. Januar 2022 sowie für die Entscheidung im Rat am 16. Februar 2022 vorgesehen.

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