Moers Transparent

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Sitzungsvorlage

Mitwirkung des Bürgermeisters in Gremien

17/568 16.02.2022 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 16.02.2022 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bürgermeister legt dem Rat eine Aufstellung über die Vergütungen aus sonstigen Aufgaben für das Jahr 2021 vor. Diese Information erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Nebentätigkeitsverordnung.

Die Vorlage unterteilt die Vergütungen in zwei Kategorien. Im ersten Teil werden die Beträge aufgeführt, die an die Stadt Moers abgeführt wurden. Dazu zählen Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien wie dem Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, dem Aufsichtsrat der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH, der Stadtbau Moers GmbH, des Grafschafter Gewerbeparks Genend GmbH, der Moers Kultur GmbH sowie des Schlosstheaters Moers GmbH. Ebenfalls enthalten sind Vergütungen aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der wir4-Wirtschaftsförderung sowie aus der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Wesel und der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sowie aus der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH.

Der zweite Teil der Vorlage listet Vergütungen auf, die von einer Abführungspflicht an die Stadt ausgenommen sind. Hierzu zählen die Vergütung aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse am Niederrhein, die Entschädigungen für Sitzungen im Präsidium und der Kleinen Kommission des Städte- und Gemeindebund NRW sowie die Vergütung für den Vorstands- und Aufsichtsbeirat der GVV Kommunal und GVV Direkt. Zudem sind die Vergütungen aus der Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat der LINEG sowie aus der Tätigkeit im Regionalbeirat Rhein-Ruhr der Westenergie AG aufgeführt. Als Begründung für die Ausnahme der Abführungspflicht werden die entsprechenden Paragrafen des Sparkassengesetzes, der Nebentätigkeitsverordnung sowie die Funktion als Delegierter der Gebietskörperschaft angeführt.

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