2. Gleichstellungsplan der Stadt Moers (Laufzeit 01.05.2022 bis 30.04.2026)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Personal und Digitalisierung empfiehlt dem Rat, den zweiten Gleichstellungsplan der Stadt Moers zu beschließen. Der Plan ist für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2026 vorgesehen. Damit löst das Dokument den ersten Gleichstellungsplan ab, dessen ursprüngliche Laufzeit aufgrund der Corona-Pandemie und veränderter Arbeitsprioritäten bis zum 30. April 2022 verlängert worden war.
Die Erstellung des Entwurfs erfolgte in mehreren Arbeitsgruppensitzungen unter Beteiligung des Fachbereichs 3 – Interner Service, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Personalratsvorsitzenden. Der Plan orientiert sich an den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines solchen Plans für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren vorschreibt.
Inhaltlich liegt der Fokus weiterhin auf den Schwerpunkten Familie und Beruf, Frauenförderung sowie der Förderung der Gleichstellung. Als neues Element wurde das Kapitel „Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ in den Plan aufgenommen. Die einzelnen Kapitel sind jeweils in die Bereiche Hintergrund und Kennzahlen, Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten gegliedert. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden bestehende Regelungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie dem Beamtenrecht nicht erneut aufgeführt. Das Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wurde durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen durch die Umsetzung des Plans werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.04.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Friesz
- 23.03.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen