Beteiligungsbericht 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/591 des Dezernats I befasst sich mit dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2020. Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, den beigefügten Bericht zu beschließen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist eine Kommune grundsätzlich dazu verpflichtet, einen jährlichen Gesamtabschluss zu erstellen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer größenabhängigen Befreiung von dieser Aufstellungspflicht, sofern in diesem Fall ein Beteiligungsbericht erstellt wird. Die Stadt Moers nutzt diese Befreiungsmöglichkeit derzeit nicht, weshalb die Erstellung des vorliegenden Berichts für das Jahr 2020 freiwillig erfolgt. Ein entsprechender Beschluss durch den Rat in einer öffentlichen Sitzung ist für diesen Bericht dennoch gesetzlich vorgesehen.
Der Bericht umfasst Informationen zu allen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Form. Er enthält Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, der Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie zu den Jahresergebnissen, Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals. Zudem werden wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht auf der Internetseite der Stadt Moers veröffentlicht. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 06.04.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung des Einzelratsmitgliedes Friesz
- 28.03.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen