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Sitzungsvorlage

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

17/617 05.05.2022 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:einstimmig

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/617 des Fachbereichs 10 befasst sich mit dem Antrag der Systemischen Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft, die ihre Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits seit dem 1. Januar 2011 ausübt, stellte den entsprechenden Antrag am 17. November 2021.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Kriterien umfassen die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung, einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben zu leisten. Zudem wird die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit bestätigt.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Systemische Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG zunächst für die Dauer von drei Jahren als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anerkennung widerrufen werden kann, sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden nicht ausgewiesen.

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