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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 03.03.2022
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Eingebrachte Anträge seit dem 01.01.2018
- 5.Richtlinien der Stadt Moers zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege hier: Bericht und Anpassung des Vertretungsmodells KindertagespflegeZur Vorlage · 17/610 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/610 des Fachbereichs 10 sieht eine Aktualisierung der Richtlinien der Stadt Moers zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege vor. Im Zentrum steht die Anpassung des bisherigen Modellversuchs zur Sicherstellung von Ersatzbetreuung bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen.
Bisher war für den Modellversuch die Finanzierung von 15 Freihalteplätzen mit jeweils 500 Euro monatlich vorgesehen. Die Verwaltung berichtet jedoch, dass die Teilnahmebedingungen für viele Kindertagespflegepersonen nicht attraktiv sind, da die geforderten Verfügbarkeiten die reguläre Arbeitszeit oft überschreiten. Zudem führt die aktuelle Regelung dazu, dass Kindertagespflegepersonen bei Inanspruchnahme einer Vertretung finanzielle Einbußen erleiden könnten. Seit dem Start des Versuchs im August 2021 sank die Anzahl der verfügbaren Plätze durch Kündigungen auf einen einzigen Platz für das Kindergartenjahr 2022/23.
Um das Modell zu stabilisieren, wird vorgeschlagen, die Anzahl der Vertretungsplätze von 15 auf 10 zu reduzieren. Statt einer Pauschale von 500 Euro soll die Vergütung der Freihalteplätze der entsprechenden Vergütung eines „Freihaltekindes“ entsprechen, was im Durchschnitt etwa 750 Euro pro Monat entspricht. Durch diese Reduzierung der Platzanzahl bei gleichzeitiger Erhöhung der Einzelvergütung sollen die jährlichen Kosten für das Modell bei etwa 90.000 Euro bleiben. Die angepassten Richtlinien enthalten zudem neue Qualifizierungsanforderungen ab dem Kindergartenjahr 2022/23. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Verabschiedung dieser Änderungen durch den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Rat (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 11.05.2022 · Hauptausschuss (11. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 6.Tagesstättenbedarfsplan 2022 - 2025Zur Vorlage · 17/644 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Tagesstättenbedarfsplan 2022–2025 legt die Planung für die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt dar. Die Vorlage basiert auf der Feststellung, dass die Zahl der Kinder unter sechs Jahren zwischen 2015 und 2020 von 5.050 auf 5.684 gestiegen ist. Aufgrund von Geburtenanstiegen und Zuzügen besteht weiterhin ein Bedarf an weiteren Betreuungsangeboten.
Der Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Erweiterung mehrerer bestehender Einrichtungen, wie etwa der evangelischen Kindertageseinrichtung Repelen, der katholischen Kindertageseinrichtung Eick sowie der städtischen Einrichtung in der Barbarastraße. Zudem ist der Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung am Schürmannshütt durch einen Investor geplant, dessen Fertigstellung für das Kindergartenjahr 2023/2024 vorgesehen ist. Langfristig wird zudem ein Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Achterrathsfeldschule angestrebt. Weitere Standorte, etwa am Gelände des Mercator-Berufskollegs oder am Mühlenparkplatz, werden als Optionen für künftige Bedarfe aufgeführt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass neben der Platzkapazität der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung darstellt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfordert zusätzliche Haushaltsmittel, da die Stadt Moers trotz investiver Förderung einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Investitionskosten sowie die späteren Betriebskosten tragen muss. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Verabschiedung des Plans und beauftragt die Verwaltung, über Planungsänderungen sowie die aktuellen Versorgungsquoten zu berichten.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Rat (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – bei einer Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Friesz
- 11.05.2022 · Hauptausschuss (11. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 7.Bedarfsermittlung für ein Sozialzentrum im Quartier Mattheck/JosefsviertelZur Vorlage · 17/647 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung des Bedarfs sowie der möglichen Ausgestaltung eines Sozialzentrums im Quartier Mattheck/Josefsviertel zu beauftragen. Ziel der Untersuchung ist es, eine nachhaltige Infrastruktur für ein zentral gelegenes Informations- und Beratungszentrum zu entwickeln, das als Anlaufstelle für die Bewohner sowie für Akteure im Stadtteil dienen soll.
Die Vorlage verweist auf die Ergebnisse des Förderprogramms „Soziale Stadt“, das den Stadtteil zwischen 2005 und 2015 begleitete. Während bauliche Maßnahmen die Wohnbedingungen verbesserten, blieben strukturelle soziale Herausforderungen bestehen. Der Stadtteil weist laut Daten aus dem Jahr 2018 eine Arbeitslosendichte von 13,3 % sowie eine SGB-II-Quote von 27,6 % auf. Zudem ist ein hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine junge Bevölkerungsstruktur zu verzeichnen.
Das geplante Zentrum soll Beratungsleistungen, Informationen und die Koordination zwischen verschiedenen Institutionen und der Verwaltung ermöglichen. Auch die Nutzung für Veranstaltungen, Ausstellungen oder Selbsthilfegruppen wird als Möglichkeit in Betracht gezogen. Als eine Option für die räumliche und konzeptionelle Umsetzung wird die Weiterentwicklung des Familienzentrums Wilhelm-Müller-Straße genannt, um dessen Beratungsangebote spezifisch auf die Bewohnerstruktur des Quartiers auszurichten. Die Prüfung soll bereits vor dem offiziellen Abschlussbericht der Städtebauförderung erfolgen, um die Planungsprozesse zu beschleunigen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 8.Aktueller Sachstand Corona-Förderprogramme
- 9.Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 17/617 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/617 des Fachbereichs 10 befasst sich mit dem Antrag der Systemischen Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft, die ihre Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bereits seit dem 1. Januar 2011 ausübt, stellte den entsprechenden Antrag am 17. November 2021.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Kriterien umfassen die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung, einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben zu leisten. Zudem wird die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit bestätigt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Systemische Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG zunächst für die Dauer von drei Jahren als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anerkennung widerrufen werden kann, sofern die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 10.Trägerschaft Jugendzentrum Nord - Moers RepelenZur Vorlage · 17/655 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Trägerschaft des Jugendzentrums Nord in Moers-Repelen entscheiden. Im Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 17/655 wird die Verabschiedung der Leistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien sowie der Auftrag an die Verwaltung zur Fortführung des Verfahrens enthalten.
Nach einer Entscheidung aus dem Jahr 2020, die eine Vergabe an einen freien Träger ab 2022 vorsah, verschob sich der Termin für den Trägerwechsel aufgrund interner Abstimmungsprozesse auf den 1. Januar 202läufig. Im Zuge dessen wurde die rechtliche Grundlage für die Vergabe der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII neu bewertet. Nach Rücksprache zwischen dem Fachbereich 10, der örtlichen Rechnungsprüfung und der zentralen Ausschreibungsstelle wurde festgestellt, dass für die Pflichtleistungen der Jugendhilfe keine allgemeine Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht vorliegt. Zur Wahrung der Transparenz soll jedoch ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Dieses Verfahren sieht einen offenen Teilnahmewettbewerb vor, bei dem Eignungskriterien festgelegt werden. Nach Sichtung der Bekundungen durch das Jugendamt werden ausgewählte Träger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welches anhand einer Bewertungsmatrix, die neben dem Preis auch konzeptionelle Aspekte umfasst, bewertet wird. Der Jugendhilfeausschuss wird in den Prozess zur Festlegung der Bewertungsmatrix einbezogen, während die abschließende Auswertung der Matrix als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Jugendamt obliegt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 11.Trägerschaft Aufsuchende Jugendarbeit - zum Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen, Die Grafschafter, DieLinke.Liste und DIE FRAKTION vom 18.11.2021 zum Haushalt 2022Zur Vorlage · 17/656 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/656 befasst sich der Jugendhilfeausschuss mit der Trägerschaft für die Aufsuchende Jugendarbeit. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Grafschafter, Die Linke/Liste zum Haushalt 2022, der die Implementierung eines mobilen Angebots vorsieht. Der Rat hat bereits beschlossen, die Offene Jugendarbeit durch ein solches ergänzendes mobiles Angebot zu erweitern und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Fachverwaltung unterstützt diesen Antrag.
Hinsichtlich der Vergabe der sozialen Dienstleistung wurde nach Abstimmungen zwischen dem Fachbereich 10, der örtlichen Rechnungsprüfung und der zentralen Ausschreibungsstelle ein Verfahren festgelegt. Aufgrund aktueller Rechtsprechung unterliegen die Pflichtleistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII keiner europaweiten Ausschreibungspflicht. Zur Wahrung der Transparenz soll jedoch ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Dabei wird zunächst ein offener Teilnahmewettbewerb mit festen Eignungskriterien durchgeführt, woraufhin eine begrenzte Anzahl an Trägern zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die neben dem Preis auch inhaltliche Kriterien wie die Konzeption berücksichtigen kann.
Der Jugendhilfeausschuss wird in die Festlegung der Bewertungsmatrix einbezogen, während die abschließende Auswertung der Matrix als Geschäft der laufenden Verwaltung beim Jugendamt liegt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Leistungsbeschreibung sowie eine Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien zu erarbeiten, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 12.Ausbau des Spielplatzes am Sportpark AsbergZur Vorlage · 17/625 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/625 des Fachbereichs 6 sieht den Ausbau des Spielplatzes am Sportpark Asberg vor. Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Rates und des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2019 wurde ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nach der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses die Umsetzung der Planung beschließt und die Verwaltung mit der baulichen Realisierung beauftragt.
Der geplante Spielplatz der Kategorie B befindet sich in der Nähe des Vereinsheims des TV Asberg 1897 e.V. Die Gestaltung umfasst verschiedene Spielgeräte wie eine Schaukel, ein Drehgerät, eine Kletteranlage sowie eine Sandbaustelle. Die Erschließung erfolgt über einen Fußweg vom Parkplatz aus, wobei die Parkplatzquerung neu gepflastert und Pflanzinseln angelegt werden. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wird der Hauptweg mit geringem Gefälle gestaltet. Die Fläche wird durch Gehölzpflanzungen und Baumpflanzungen begrünt, wobei Sichtachsen zum Parkplatz und zum Sportplatz erhalten bleiben sollen.
Die veranschlagten Planungs- und Baukosten belaufen sich auf etwa 190.000 Euro, wobei die Mittel im Haushalt bereitstehen. Die jährlichen Unterhaltungskosten werden auf circa 5.313 Euro geschätzt. Die Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten ist für den Sommer vorgesehen, sodass ein Baubeginn voraussichtlich Anfang 2023 und die Durchführung der Pflanzarbeiten im darauffolgenden Herbst oder Winter geplant sind.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (10. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 28.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (9. Sitzung) — Beschluss:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 13.Neugestaltung für den Spielplatz Kastell/Hanckwitzstraße im SchlossparkZur Vorlage · 17/638 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/638 des Fachbereichs 10 sieht die Neuausstattung des Spielplatzes Kastell/Hanckwitzstraße im Schlosspark vor. Aufgrund von Pilzbefall an den Holzkonstruktionen und daraus resultierendem Erhaltungsaufwand ist eine langfristige Nutzung der bestehenden Spielgeräte nicht mehr möglich. Da die Anlage aufgrund ihrer Lage in der Nähe des Musenhofs und zweier Kindertagesstätten eine hohe Nutzungsfrequenz aufweist, wurde das Projekt auf der Prioritätenliste für die Sanierung von Spielplätzen ergänzt.
Die Neugestaltung umfasst die Erneuerung der Spielgeräte sowie der Fallschutzbereiche, während die Grundstrukturen wie Wege, Sitzbereiche und Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Die neuen Geräte sollen thematisch an das Moerser Schloss und die Frühe Neuzeit anknüpfen. Geplant ist ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb, um individuelle Spielideen zu gewinnen. Die Neugestaltung gliedert sich in fünf Bereiche, darunter ein thematisches „Spielschloss“ für Grundschulkinder, ein Bereich für Sand- und Rollenspiel sowie neue Schaukelmöglichkeiten, die auch inklusive Angebote wie eine Nestschaukel beinhalten sollen.
Die veranschlagten Planungs- und Baukosten belaufen sich auf etwa 250.000 Euro. Die Finanzierung soll durch Restmittel aus dem Jahr 2021 sowie gegebenenfalls durch eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie der Jugendhilfeausschuss haben die Planungen zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 28.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 14.Umgestaltung des Spielplatzes Walter-Karentz-StraßeZur Vorlage · 17/639 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/639 befasst sich mit der geplanten Umgestaltung des Spielplatzes in der Walter-Karentz-Straße im Stadtteil Kapellen. Aufgrund des Rückbaus älterer Holzspielgeräte aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sowie des anstehenden Abbaus eines Rutschenturms und einer Kletteranlage soll die Anlage neu ausgestattet werden, um den Bedarf verschiedener Altersgruppen wieder deckend zu erfüllen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Neuanlage einer multifunktionalen Schaukellandschaft, die auch barrierefreie Elemente wie eine Vogelnestschaukel umfasst, sowie die Erneuerung eines Rutschenpodestes vor. Ein zentraler Bestandteil der Planung ist die Neugestaltung des Matsch- und Sandspielbereichs durch eine Wasserspielanlage in Form eines Bachlaufes sowie eine Sandbaustelle für Kleinkinder. Zudem ist eine neue, multifunktionelle Kletteranlage für Kinder ab Grundschulalter vorgesehen. Bestehende Strukturen wie Wege, Gehölze, der Bolzplatz sowie bestimmte Spielgeräte sollen weitgehend erhalten bleiben. Ergänzend sind Anpassungen an der Topografie, neue Baumpflanzungen als Schattenspender sowie die Ersetzung von Sandfallschutz durch Holzschnitzel geplant.
Die Planung basiert unter anderem auf einer Bürgerbeteiligung, die im Februar 2022 über ein Online-Format sowie in Zusammenarbeit mit einer örtlichen Schule durchgeführt wurde. Die veranschlagten Kosten für die Planung und den Bau belaufen sich auf etwa 270.000 Euro. Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Herbst erfolgen, wobei der Baubeginn für das erste Halbjahr 2023 und die Fertigstellung für den Sommer 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 28.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (9. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 15.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/631 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/631 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand verschiedener Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften vor.
Der Inhalt der Vorlage umfasst detaillierte Berichte zu fünf spezifischen Projekten. Im Bereich der Errichtung ist die Maßnahme am Spielhaus Kapellen aufgeführt. Bei den Kindertageseinrichtungen werden verschiedene bauliche Veränderungen dokumentiert, darunter die Erweiterung der Einrichtung in der Lockertstraße sowie die Erweiterung der Einrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße. Zudem wird der Neubau der Kindertageseinrichtung in der Holderberger Straße thematisiert. Ein weiteres Projekt betrifft die Sanierung der Fassade und des Treppenhauses der Kindertageseinrichtung in der Konrad-Adenauer-Straße. Die entsprechenden Details zu den einzelnen Bauvorhaben sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 09.05.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 16.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/634 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage des Zentralen Gebäudemanagements dient der Darstellung laufender Förderprogramme sowie einer Übersicht über Baumaßnahmen in Moers, die unter Einbeziehung von Fördermitteln durchgeführt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere das Landesprogramm „Gute Schule 2020“, das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in den Kapiteln 1 und 2 sowie Programme zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung und zur Förderung von Photovoltaikanlagen.
Aufgrund von Kostenentwicklungen bei bestimmten Projekten wird dem Rat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung als Zwischenfinanzierung vorgeschlagen. Dies betrifft die Sporthalle Römerstraße mit 171.000 Euro, den Pavillon MSV Meerbeck mit 259.000 Euro, die Feuerwehr Kapellen mit 175.000 Euro, die Tagesbetreuung (TfK) Konrad-Adenauer-Straße mit 70.000 Euro sowie die TfK Holderberger Straße mit 575.000 Euro. Die Mittel werden aus vorhandenen Baukonten entnommen und nach Erhalt der Fördermittel wieder zurückgeführt.
Zudem sieht die Vorlage eine Verschiebung von zwei Maßnahmen – das HM-Haus der Adolf-Reichwein-Schule und die Fenstererneuerung im Altbau des Gymnasiums Adolfinum – von Kapitel 1 in Kapitel 2 des KInvFG vor. Dieser Schritt dient dem Ausgleich zur Ausschöpfung beider Förderkapitel und hat keinen Einfluss auf die Kosten oder den Bauablauf. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme und Entscheidung in die entsprechenden Ausschüsse sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Rat (13. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 11.05.2022 · Hauptausschuss (11. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 09.05.2022 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (7. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 06.05.2022 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 05.05.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:einstimmig
- 02.05.2022 · Schulausschuss (8. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:einstimmig - 17.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 18.Anträge und Anfragen von Mitgliedern