Rechte von Beiratsmitgliedern in Ausschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll darüber entscheiden, die Rechtsstellung von Mitgliedern der Beiräte in den städtischen Ausschüssen zu verändern. Gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 17/618 sollen die Personen, die vom Beirat für Menschen mit Behinderung sowie vom Beirat für ältere Menschen in die Ausschüsse entsandt werden, als sachkundige Einwohner bestellt werden.
Diese Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ziel der Maßnahme ist es, den Vertretern ein dauerhaftes Rede- und Antragsrecht innerhalb der Ausschüsse einzuräumen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Regelung den Bedürfnissen nach einer verstetigten Mitwirkung nachkommt.
Unabhängig von der neuen Bestimmung der entsandten Einzelpersonen behalten sowohl der Beirat für Menschen mit Behinderung als auch der Beirat für ältere Menschen weiterhin ihr grundsätzliches Recht, als Gremien Anträge zu stellen. Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht über die aktuelle Besetzung der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 06.04.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister