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Sitzungsvorlage

Antrag auf Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beantragung eines Bewohnerparkausweises auf der Hopfenstraße

17/623 26.04.2022 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 26.04.2022 · Ausschuss für Bürgeranträge (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/623 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag einer gewerbetreibenden Person, eine erneute Bedürftigkeitsprüfung für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises in der Hopfenstraße durchzuführen. Die Antragstellerin bittet dabei um eine Überprüfung der Voraussetzungen für einen gewerblichen Bewohnerparkausweis.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Sach- und Rechtslage bereits im September 2021 schriftlich erläutert wurde. Eine Bedürftigkeitsprüfung setzt voraus, dass keine privaten Stellflächen zur Verfügung stehen. Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung sowie ergänzender landesweiter Erlasse des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr ist eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe nur möglich, wenn regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen und keine eigenen Stellplätze genutzt werden können.

Da die Antragstellerin über Stellplätze auf einem eigenen Grundstück verfügt, liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung eines solchen Ausweises nicht vor. Da der vorliegende Antrag keine neuen Erkenntnisse enthält, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss, von einer sachlichen Prüfung abzusehen und den Bürgerantrag gemäß der geltenden Verfahrensordnung zurückzuweisen.

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