Satzung gemäß §25 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Gebiete zwischen Barbarastraße, Friedhof Meerbeck, Lindenstraße, Jahnstraße und Bismarckstraße sowie zwischen Blücherstraße, Lindenstraße, Eupener Straße, Donaustraße, Leissstraße und Jahn
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers plant die Errichtung einer Satzung gemäß § 25 BauGB, um für bestimmte Gebiete in Meerbeck ein besonderes Vorkaufsrecht einzurichten. Die Vorlage 17/627 sieht zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche vor. Der nördliche Bereich umfasst Flächen zwischen der Barbarastraße, dem Friedhof Meerbeck, der Lindenstraße, der Jahnstraße und der Bismarckstraße. Der südliche Bereich erstreckt sich zwischen der Blücherstraße, der Lindenstraße, der Eupener Straße, der Donaustraße, der Leissstraße und der Jahnstraße.
Ziel der Satzung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die Weiterentwicklung des Versorgungsbereiches in Meerbeck. Die Verwaltung beabsichtigt, durch das Vorkaufsrecht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und gewerblichen Betrieben, die mit Glücksspiel in Verbindung stehen, zu steuern. Damit sollen Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung vermieden und die Entwicklung des Quartiers stabilisiert werden. Zudem soll der Prozess der Verdrängung weniger finanzstarker Nutzungen, der sogenannte Trading-Down-Effekt, im Einzelhandel und Dienstleistungssektor unterbunden werden.
Die Satzung bezieht auch Flächen ein, die für das integrierte Handlungskonzept „Neu_Meerbeck“ relevant sind, etwa zur Gestaltung eines Stadtplatzes oder zur Sicherung infrastruktureller Bedarfe im Bereich der Lindenstraße. Durch das Vorkaufsrecht soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, aktiv auf die Nutzungsstruktur einzuwirken. Finanzielle Auswirkungen entstehen laut der Vorlage erst im Falle einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 28.04.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen