Benennung eines neuen stimmberechtigten Mitgliedes für den Beirat für Menschen mit Behinderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/629 des Fachbereichs 7 befasst sich mit der Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds im Beirat für Menschen mit Behinderung. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds, wodurch die Vertretung der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Beirat vakant geworden war.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hat als Nachfolge eine Person für das stimmberechtigte Mitglied vorgeschlagen. Gemäß der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung, konkret nach § 2 Absatz 4, wird dem Rat empfohlen, diesen Vorschlag anzunehmen und die Person als neues stimmberechtigtes Mitglied zu benennen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass sowohl der Sozialausschuss als auch der Beirat für Menschen mit Behinderung dem Rat die Benennung empfehlen. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Sozialausschuss am 3. Mai 2022 sowie im Beirat für Menschen mit Behinderung am 17. Mai 2022 vor, bevor der Rat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 über die Entscheidung entscheidet. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.05.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 17.05.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 03.05.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig.