Trägerschaft Jugendzentrum Nord - Moers Repelen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Trägerschaft des Jugendzentrums Nord in Moers-Repelen entscheiden. Im Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 17/655 wird die Verabschiedung der Leistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien sowie der Auftrag an die Verwaltung zur Fortführung des Verfahrens enthalten.
Nach einer Entscheidung aus dem Jahr 2020, die eine Vergabe an einen freien Träger ab 2022 vorsah, verschob sich der Termin für den Trägerwechsel aufgrund interner Abstimmungsprozesse auf den 1. Januar 202läufig. Im Zuge dessen wurde die rechtliche Grundlage für die Vergabe der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII neu bewertet. Nach Rücksprache zwischen dem Fachbereich 10, der örtlichen Rechnungsprüfung und der zentralen Ausschreibungsstelle wurde festgestellt, dass für die Pflichtleistungen der Jugendhilfe keine allgemeine Ausschreibungspflicht nach dem Vergaberecht vorliegt. Zur Wahrung der Transparenz soll jedoch ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Dieses Verfahren sieht einen offenen Teilnahmewettbewerb vor, bei dem Eignungskriterien festgelegt werden. Nach Sichtung der Bekundungen durch das Jugendamt werden ausgewählte Träger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welches anhand einer Bewertungsmatrix, die neben dem Preis auch konzeptionelle Aspekte umfasst, bewertet wird. Der Jugendhilfeausschuss wird in den Prozess zur Festlegung der Bewertungsmatrix einbezogen, während die abschließende Auswertung der Matrix als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Jugendamt obliegt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Abstimmungsergebnis:einstimmig