Durchführung von Online-Fraktionssitzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers wird über die Verlängerung der Möglichkeit zur Durchführung von Online-Fraktionssitzungen beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Möglichkeit rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Damit wird auf die Regelungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Bezug genommen, welche die Durchführung von Sitzungen per Telefon oder Videokonferenz ermöglichen.
Die Durchführung solcher Online-Sitzungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören eine vorherige Einladung, die Festlegung einer Tagesordnung sowie die Anwesenheitskontrolle durch die Sitzungsleitung, die schriftlich zu dokumentieren ist. Der Rat hatte bereits in vorangegangenen Sitzungen im Jahr 2020 und 2021 entsprechende Beschlüsse zur Durchführung und Verlängerung dieser Sitzungsform gefasst.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Online-Sitzungen, welche den geltenden Vorgaben entsprechen, zu entschädigen. Eine Neufassung des Ratsbeschlusses ist notwendig, um die Entschädigung der Sitzungen weiterhin rechtlich absichern zu können, bis eine dauerhafte gesetzliche Regelung oder eine Anpassung der Entschädigungsverordnung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Friesz