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Sitzungsvorlage

Beratende Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW im Jugendhilfeausschuss.

17/674 18.05.2022 Büro der Bürgermeisterin

🟢 Beschlossen 18.05.2022 · Rat (13. Sitzung) · Abgesetzt

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 17/674 des Büros der Bürgermeisterin wird dem Rat ein Beschlussvorschlag vorgelegt, die Bestellung der beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Jugendhilfeausschuss mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Dies betrifft die Entsendung von Vertretern der Fraktionen Für Moers, Die Grafschafter, Die FRAKTION und DIE LINKE. LISTE in diesen Ausschuss.

Der Hintergrund der Vorlage liegt in der rechtlichen Prüfung der Ausschussbesetzung. Im November 2020 hatte der Rat beschlossen, dass Fraktionen ohne Sitz im Jugendhilfeausschuss jeweils ein beratendes Mitglied entsenden können. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Besetzung des Jugendhilfeausschusses jedoch den spezifischen Vorschriften des § 71 SGB VIII sowie den §§ 4 und 5 AG-KJHG unterliegt. Diese gesetzlichen Regelungen des Jugendhilferechts gehen den allgemeinen Bestimmungen der Gemeindeordnung vor.

Nach Angaben der Verwaltung besteht für Fraktionen, die im Jugendhilfeausschuss nicht direkt vertreten sind, daher kein Anspruch auf die Benennung eines Ratsmitglieds oder eines sachkundigen Bürgers als beratendes Mitglied. Die entsprechende Rechtsprechung untersagt die Bestellung beratender Mitglieder in bestimmten Ausschüssen, zu denen auch der Jugendhilfeausschuss zählt. Die bisherigen Beschlüsse des Ausschusses werden als rechtskräftig eingestuft. Durch die Aufhebung der Bestellung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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