Neubildung eines Wahlausschusses gemäß Kommunalwahlgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/676 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11. Mai 2022, die bestehenden Ausschüsse – mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses – aufzulösen, neu zu bilden und die Ausschussvorsitze neu zu besetzen. Im Zentrum der Vorlage steht dabei die Neubildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen sowie für die Wahl zum Integrationsrat.
Der Wahlausschuss fungiert als Wahlorgan, dessen Kernaufgaben die Festlegung der Wahlbezirkseinteilung, die Entscheidung über eingereichte Wahlvorschläge sowie die Feststellung der Wahlergebnisse umfassen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen besteht das Gremium aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und einer Anzahl von vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Zudem soll der Rat für jeden Beisitzer einen Stellvertreter wählen.
Die Zusammensetzung des Ausschusses wird durch den Rat unter Anwendung der allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts festgelegt. Hierbei kann entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag durch einstimmigen Beschluss angenommen oder die Besetzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Abstimmungsverfahren ermittelt werden. Die Vorlage führt verschiedene Verteilungsszenarien der Sitzanteile auf die Fraktionen auf, basierend auf deren jeweiligen Stärke. Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger in den Ausschuss gewählt werden, sofern die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschritten wird. Der aktuelle Wahlausschuss setzt sich derzeit aus zehn Beisitzern und dem Wahlleiter zusammen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen