Bürgerantrag Nr. 1702 - Antrag auf Umwandlung des Grundstücks Heideweg 98, Gemarkung Schwafheim, Flur 3, Flurstück 191 in Bauland
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/697 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag, das Grundstück Heideweg 98 in der Gemarkung Schwafheim (Flur 3, Flurstück 191) in Bauland umzuwandeln. Hintergrund des Antrags ist eine im Jahr 2021 gestellte Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, die von der Bauaufsicht abgelehnt wurde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das betreffende Grundstück innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 130 liegt, das Bauvorhaben jedoch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen liegt. Eine Bebauung des hinteren Grundstücksteils war ursprünglich als Option vorgesehen, wurde jedoch im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nicht umgesetzt, da die damalige Grundstückseigentümerin eine Bebauung dieses Bereichs ausdrücklich ablehnte. Infolgedessen wurde der Bebauungsplan so angepasst, dass keine Baufenster im hinteren Bereich vorgesehen sind und die Erschließungsanlage nicht den hinteren Teil des Grundstücks umfasst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass keine aktenkundigen Belege für eine Zusage der Bauaufsicht oder des damaligen Bauamtes vorliegen, die eine Nutzung des Grundstücks als Bauland bei einer Erschließung über den vorderen Teil des Heidewegs ermöglichen würden. Zudem wird angeführt, dass die Umsetzung der beantragten Bebauungsplanaufstellung personelle Kapazitäten im Fachbereich 6 binden würde, die prioritär für Projekte des Handlungskonzepts Wohnen oder für Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung benötigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen und die Beratung abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.